Wie sicher ist Ihr Geld ?
In ihrer Geschichte wurde das Bankwesen immer wieder von Krisen geschüttelt. Anleger erlitten in der Vergangenheit oft hohe Verluste. Im Falle der Insolvenz von Kreditinstituten bieten Einlagensicherungen gesetzliche und freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Bankguthaben von Anlegern. Angesichts der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2008 haben Einlagensicherungssysteme eine noch höhere Bedeutung gewonnen. Wie sicher ist also Ihr Geld bei Sicht-, Spar- oder Terminguthaben ?
Einlagensicherung in Deutschland
In Deutschland gilt das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, deren Regelungen jede deutsche zugelassene Bank unterstellt ist. Am 1. Juli 2009 wurde die deutsche Einlagensicherung von 20.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht. Dieser Betrag erhöht sich ab dem 31. Dezember 2010 weiter auf 100.000 Euro. Aber Vorsicht : Banken, die die Deutschland Geschäfte betreiben, müssen nicht unbedingt der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um Banken mit dem Hauptsitz im Ausland handelt, die in Deutschland lediglich Niederlassungen betreiben und keine eigene deutsche Gesellschaft besitzen.
Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existieren in Deutschland noch sogenannte
Einlagensicherungsfonds. Im Falle einer Insolvenz eines mitwirkenden Kreditinstituts übernimmt der Einlagensicherungsfonds die Schutzanteil, die die gesetzliche Sicherung bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze übersteigt.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken Ihm sind ca. 230 private Kreditinstitute angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds haftet mit 30% des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank aus dem letzten Jahresabschluss. Als Verbandsmitglied können wir die
Netbank AG nennen.
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖBMitglieder des Verbandes sind die Landesbanken sowie die bundes- und ländereigenen Förderbanken. Nichtbankeneinlagen auf Sicht,- Spar- und Terminkonten werden in unbegrenzter Höhe abgesichert. Mitglied des Verbandes ist z.B. die
DKB Deutsche Kreditbank AG, Berlin.
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)Ein Garantiefonds schützt die Anlagen von Nichtbanken zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen von Kunden und von angeschlossenen Banken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden.
Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.Die Haftung beträgt bis zu 250.000 Euro pro Kunde für dessen Einlagen auf Tagesgeldkonten und unbegrenzt für Einzahlungen in einem Bausparvertrag.
Entschädigungseinrichtung der WertpapierhandelsunternehmenDie Haftung beträgt 90% und bis zu maximal 20.000 Euro pro Kunde.Der Enschädigungseinrichtung gehören alle in Deutschland zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen an.
Haftungsverbund der Sparkassen-FinanzgruppeDie Sparkassen bieten ein dreistufiges Modell an (dem Sparkassen Stützungsfond, dem Fonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Sicherungsfond der Landesbausparkassen). Nichtbankeneinlagen auf Sicht,- Spar- und Terminanlagen seiner Mitglieder sind in unbegrenzter Höhe und zu 100% abgesichert.
Einlagensicherung im Ausland
In den EU-Staaten ist die erhöhung der Mindestgarantie auf 50.000 Euro seit Juli 2009 gemäß Richtlinie 2009/14/EG umzusetzen. Ab 31. Dezember 2010 gelten 100.00 Euro. Die einzelnen europäischen Staaten haben diese Richtlinie unterschiedlich umgesetzt.
Land / Einlagensicherungsgrenze
Belgien / 20.000 Euro
Dänemark / 300.000 DKK
Finnland / 50.000 Euro
Frankreich / 70.000 Euro
Griechenland / 20.000 Euro
Großbritannien / £50.000
Irland / 20.000 Euro
Italien / 103.291,38 Euro
Luxemburg / 20.000 Euro
Niederlande / 100.00 Euro
Österreich / 100.000 Euro
Portugal / 33.750 Euro
Schweden / 250.000 SEK
Spanien / 20.000 Euro
(außerhalb der EU)
Norwegen / 2 Millionen NOK
Island / 20.887 Euro
Japan / 10 Millionen JPY
Schweiz / 100.000 CHF
Kanada / 100.000 CAD
USA / 100.000 USD