Achtung, die Banken haben neue Regeln
Seit 30. Oktober 2009 gelten in der EU neue Richtlinien. die Banken müssen ihre Kunden schriftlich über die neuen Bedingungen informieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen:
Kontoauszüge
Alle Geldinstitute müssen künftig Giro-Kunden zum Monatsende schriftlich über den Kontostand informieren, falls der Kunde sich seine Auszüge nicht am Auszugsdrucker oder per Internet abruft. Die Portokosten trägt der Kunde.
Lastschriften
Die Widerspruchsfrist betrug bisher sechs Wochen ab Rechnungsstellung. Neu: Seit Oktober kann acht Wochen lang kostenfrei widerrufen werden, ab dem Tag, an dem das eigene Konto belastet wurde.
Haftung
Bei nicht vom Kunden autorisierten Zahlungsvorgängen haftet die Bank, z.B. bei gefälschten Lastschriften. Bisher zahlten Banken meist nur aus Kulanz.
Achtung: Bei fehlerhaften Angaben, z.B. falscher Betrag, haftet nach wie vor allein der Kunde. Es sei denn, er widerspricht seinen Auftrag - das kostet aber Gebühren.
Kartenzahlung
Entsteht z.B. durch Manipulation des Geldautomaten oder kriminelle Kopie der Geldkarte ein Schaden, muss die Bank diesen voll erstatten.
Beweislast
Künftig muss die Bank bei Abbuchungen den Nachweis der Autorisierung erbringen. Einschränkung: Bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufbewahrung- bzw. Sorgfaltspflicht (z.B. wenn Karte und PIN zusammen im verlorenen oder gestohlenen Geldbeutel waren) haften Kunden bei Kartenverlust nach wie vor.
Kartenverlust
Bei missbrächlicher Nutzung oder Verwendung der Karte, zB. bei Verlust oder nach Diebstahl, können Geldinstitute dem Kunden künftig unabhängig von dessen Verschilden € 150,- in Rechnung stellen. Für darüber hinausgehende Beträge haftet die Bank.
Kredite
Kreditinstitute wie Visa, American Express oder Mastercard dürfen Kredite auch mit einer Laufzeit von 12 Monaten gewähren. Achtung ! - meist hohe Zinsen.
Kündigungsfrist
Sie wurde für Girokonten von Bankkunden von drei auf einen Monat reduziert. Banken müssen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten.
Informationspflicht
Die Informationspflicht ist transparenter, ausführlicher und umfangreicher geworden. Bankberater müssen ihren Kunden im Vorfeld über Konditionen, Gebühren und das Risiko beim Wertpapiererwerb aufklären.
Protokoll
Bei Finanzgeschäften wie Krediten oder Wertpapiererwerb muss ein Beratungsprotokoll im Beisein des Kunden ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet werden.